Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3240
OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11 (https://dejure.org/2012,3240)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2012 - 8 ME 153/11 (https://dejure.org/2012,3240)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 8 ME 153/11 (https://dejure.org/2012,3240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur (hier bejahten) Rechtmäßigkeit eines sofort vollziehbaren Widerrufs der Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Wegfalls der Berufsunfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG; § 16 Abs. 1 S. 1 ASO
    Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines Berufsunfähigkeitsrente gewährenden Verwaltungsakts wegen nicht länger bestehender Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ASO § 16 Abs. 1 S. 1
    Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines Berufsunfähigkeitsrente gewährenden Verwaltungsakts wegen nicht länger bestehender Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines Berufsunfähigkeitsrente gewährenden Verwaltungsakts wegen nicht länger bestehender Berufsunfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11
    Berufsunfähig ist daher nicht, wer noch (mindestens) eine andere ärztliche Tätigkeit übernehmen und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 f. m.w.N.).

    Diese Tätigkeiten (Anstellung im Gesundheitsamt zur Durchführung von Vorsorgemaßnahmen, Gesundheitsberatungen und Impfungen; Anstellung als Ärztin im Blutspendedienst; Lehrtätigkeit in Krankenpflegeschulen; Durchführung schmerztherapeutischer Beratung und Behandlung im ambulanten Bereich; Teilzeittätigkeit als sorgfältige und zugewandte Ärztin in einer Allgemeinpraxis) setzen eine ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis voraus und kommen daher nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 f.; Beschl. v. 14.1.1999 - 8 L 5642/98 -, juris Rn. 4) als Verweisungstätigkeiten in Betracht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 2827/07

    Einstellung der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Zahnarztes nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11
    Rechtsgrundlage dieser Verfügung ist daher nicht § 16 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen - ASO - (vgl. zu dieser Möglichkeit: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.9.2010 - 17 A 2827/07 -, juris Rn. 24 f.), sondern § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG.

    26 Denn das Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung und Vermeidung unnötiger Aufwendungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften ist ein öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 7 B 161.85 -, NVwZ 1986, 482; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.2.2011 - 10 S 1267/09 -, juris Rn. 28), das durch die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente durch die öffentlich-rechtliche Körperschaft ohne Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit nicht nur gefährdet, sondern tatsächlich beeinträchtigt würde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.9.2010, a.a.O., Rn. 54).

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 7 B 161.85

    Verwaltungsverfahren - Öffentliches Interesse - Sparsame Verwendung öffentlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11
    26 Denn das Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung und Vermeidung unnötiger Aufwendungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften ist ein öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 7 B 161.85 -, NVwZ 1986, 482; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.2.2011 - 10 S 1267/09 -, juris Rn. 28), das durch die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente durch die öffentlich-rechtliche Körperschaft ohne Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit nicht nur gefährdet, sondern tatsächlich beeinträchtigt würde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.9.2010, a.a.O., Rn. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09

    Anrechnung eines nachträglichen Preisnachlasses im Rahmen der Beihilfeberechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11
    26 Denn das Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung und Vermeidung unnötiger Aufwendungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften ist ein öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 7 B 161.85 -, NVwZ 1986, 482; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.2.2011 - 10 S 1267/09 -, juris Rn. 28), das durch die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente durch die öffentlich-rechtliche Körperschaft ohne Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit nicht nur gefährdet, sondern tatsächlich beeinträchtigt würde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.9.2010, a.a.O., Rn. 54).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.1999 - 8 L 5642/98

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Arztes;; Alterssicherung; Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11
    Diese Tätigkeiten (Anstellung im Gesundheitsamt zur Durchführung von Vorsorgemaßnahmen, Gesundheitsberatungen und Impfungen; Anstellung als Ärztin im Blutspendedienst; Lehrtätigkeit in Krankenpflegeschulen; Durchführung schmerztherapeutischer Beratung und Behandlung im ambulanten Bereich; Teilzeittätigkeit als sorgfältige und zugewandte Ärztin in einer Allgemeinpraxis) setzen eine ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis voraus und kommen daher nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 f.; Beschl. v. 14.1.1999 - 8 L 5642/98 -, juris Rn. 4) als Verweisungstätigkeiten in Betracht.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17

    Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression;

    Versichert ist danach nicht das Risiko, die vor der Erkrankung konkret wahrgenommene Tätigkeit nicht beibehalten zu können, sondern nur das Risiko, den Rechtsanwaltsberuf als solchen nicht mehr ausüben zu können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.10.2008 - 5 A 2437/06, NJW-RR 2009, 353, juris Rn. 28; zur Ärzteversorgung Senatsurt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359, juris Rn. 32; Senatsbeschl. v. 2.2.2012 - 8 ME 153/11 -, juris Rn. 8).
  • VG Schwerin, 03.09.2014 - 7 A 1582/12

    Widerruf der Bewilligung von Berufsunfähigkeitsrente für eine Ärztin

    Wie im Termin und damit innerhalb des Zeitraums gemäß § 45 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 sowie § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG M-V - erörtert worden ist, ist Ermächtigungsgrundlage für die angegriffene Aufhebungsentscheidung § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG M-V (vgl., zur Aufhebung einer Rentenbewilligung vor dem Hintergrund einer der ASO der Beklagten ähnelnden niedersächsischen Satzungsregelung, den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - NdsOVG - vom 2. Februar 2012 - 8 ME 153/11 -, juris Rdnr. 4 ff.); den im Bescheid vom 21. Mai 2012 getroffenen Regelungen liegt nämlich ersichtlich und zutreffend zugrunde, dass für die - ebenfalls verfügte - Einstellung der bewilligten Rentenzahlungen die Aufhebung der bescheidlichen Rentenbewilligung notwendig ist, die sich nicht bereits allein durch den Fortfall der Berufsunfähigkeit von selbst erledigt (so indessen, unter Annahme einer der Rentenbewilligung kraft Satzungsrechts beigefügten auflösenden Bedingung, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - OVG NW - im Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2027/07 -, juris Rdnr. 24 ff.); des weiteren ging die Beklagte im Bescheid und in dem zu seinem Erlass führenden Verwaltungsverfahren von der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Rentenbewilligung aus, die aufgrund einer Änderung der entscheidungserheblichen Sachlage keinen Bestand mehr haben soll.

    Die Kammer fasst diese Einschätzung so auf, dass damit der Klägerin nicht ein bloßer beruflicher Rückgriff auf ihr noch vorhandenes und wieder zu aktualisierendes ärztliches Fachwissen angesonnen wird, sondern dass der Klägerin die (eingeschränkte) Fähigkeit zur ärztlichen Tätigkeit im engeren Sinne, die eine ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis voraussetzt, u. a. in beruflichen Stellungen attestiert wird, wie sie etwa auch vom NdsOVG als weitere zulässige "Verweisungstätigkeit" für eine bisher in einer Klinik angestellte Anästhesistin angeführt werden: Anstellung im Gesundheitsamt zur Durchführung von Vorsorgemaßnahmen, Gesundheitsberatungen und Impfungen; Anstellung als Ärztin im Blutspendedienst; Lehrtätigkeit in Krankenpflegeschulen; Durchführung schmerztherapeutischer Beratung und Behandlung im ambulanten Bereich; Teilzeittätigkeit als sorgfältige und zugewandte Ärztin in einer Allgemeinpraxis (vgl. den Beschluss vom 2. Februar 2012 - 8 ME 153/11 -, juris Rdnr. 24; Nachweise zur Herleitung des von jenem Obergericht vertretenen engeren Berufsunfähigkeits-Begriffs finden sich in dessen Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rdnr. 34) o. ä.

  • VG Oldenburg, 21.06.2016 - 7 A 3393/15

    Ärztliches Gutachten; Berufsunfähigkeit; Präklusion; Rechtsanwaltsversorgung;

    Berufsunfähig ist danach nicht, wer noch mindestens eine andere anwaltliche Tätigkeit übernehmen kann und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 8 ME 153/11 - juris, Rn. 8; Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 - juris, Rn. 32).
  • VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15

    Berufsunfähigkeitsrente; Beweisverwertungsverbot; konkludentes Einverständnis;

    Berufsunfähig ist danach nicht, wer noch mindestens eine andere anwaltliche Tätigkeit übernehmen kann und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 8 ME 153/11 - juris, Rn. 8; Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 - juris, Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht